Durchführungszeitraum des Abschlussprojekts

Ein Leser hat mich gefragt, wofür eigentlich der Durchführungszeitraum des Abschlussprojekts relevant ist und welche Daten man auf dem IHK-Deckblatt eintragen muss.

Die kurze Antwort: das tatsächliche Start- und Endedatum des Projekts 🙂

Die Bearbeitungszeit des Abschlussprojekts ist bei jedem Prüfling völlig unterschiedlich. Ob man sein Projekt in zwei Wochen durchzieht oder auf acht Wochen verteilt jeden Tag ein bisschen daran arbeitet, ist letztlich egal. Das entscheidet jeder Prüfling individuell – z.B. weil nur die Hälfte der Arbeitszeit aufgewendet werden kann, da nebenbei noch das Tagesgeschäft bearbeitet werden muss – und gibt den Durchführungszeitraum dann als Information für die Prüfer an. Das wird aber normalerweise nicht weiter hinterfragt.

Das Beginndatum darf allerdings auf keinen Fall vor dem Datum der Genehmigung des Projektantrags liegen, da man offiziell erst im Anschluss an die Genehmigung mit der Umsetzung beginnen darf! Achtung: Auch im Berichtsheft kann man erkennen, wann welche Aufgaben bearbeitet wurden, also haltet euch besser an diese Vorgabe der IHK!

Der Projektzeitraum hat für die Prüfung keine weitere Bedeutung. Für die Abgabe der Dokumentation bei der IHK ist ausschließlich das Datum relevant, das dem Prüfling von der IHK mitgeteilt wurde. Die Dokumentation muss also auch nicht früher abgegeben werden, wenn das Projekt vor diesem Datum fertiggestellt wurde.

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Ausbildungsleiter für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und Systemintegration, IHK-Prüfer und Hochschuldozent für Programmierung und Software-Engineering.

15 comments on “Durchführungszeitraum des Abschlussprojekts

  1. Joshua sagt:

    Wo genau wird denn der Durchführungszeitraum verlangt? Ich kann auch weder im Projektantrag noch in der Projektdoku von Markus Amshove einen solchen finden.
    Im übrigen auch keine Selbstständigkeitserklärung – Ist diese wirklich nötig?
    Vielen Dank und Grüße,
    Joshua

  2. Stefan Macke sagt:

    Bei unserer IHK muss das auf dem Deckblatt der IHK angegeben werden. In der Doku selbst steht der Zeitraum nicht. Was deine IHK formell fordert, kann dir nur die IHK selbst sagen. Das wird überall unterschiedlich gehandhabt.

  3. Hans sagt:

    Was tue ich, wenn mein Projektantrag genehmigt wurde, ich aber das Projekt schon Umgesetzt habe?

  4. Stefan Macke sagt:

    Dann solltest du die Daumen drücken, dass das niemand rausbekommt und du nicht durch die Prüfung fällst!

  5. Klaus sagt:

    Wie ist es eigentlich wenn man Umschüler ist und vom Bildungsträger wurde ein fester Projektzeitraum von zwei Wochen gegeben 02.11. bis 16.11. Leider liegt der Abgabetermin für die Projektdokumentation aber im Projektzeitraum (08.11.), wodurch ich nur noch 4 1/2 Tage für das Projekt habe (bin AEler).
    Somit müsste ich dann eine Projektdokumentation abgeben, bevor ich das Projekt abgeschlossen habe. Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob dies im Sinne einer korrekt geführten Projektdokumentation ist, die man ja dann machen soll, wenn das Projekt abgeschlossen ist.

  6. Stefan Macke sagt:

    Hallo Klaus, da hast du aber echt einen bescheidenen Praktikumsbetrieb. Du musst definitiv mit deinem Ausbilder sprechen und den Zeitraum der Durchführung verschieben. Das IHK-Projekt hat nunmal spezielle Anforderungen, was den Umfang und den Zeitraum angeht, und die Betriebe müssen sich danach richten.

  7. Klaus sagt:

    Danke für die Antwort Stefan. Gegen den Betrieb, bei dem ich mein Praktikum gemacht habe, will ich garnichts sagen. Es ist als der Bildungsträger, der den Projektzeitraum aufgrund ihrer Planung so gelegt hat. Ich ahbe heute ein Gespräch mit dem Standortleiter, mal sehen was der sagt. Übrigens habe ich bei der örtlchen IHK nachgefragt, wie sie das Problem sehen. Die Antwort die ich erhalten habe war, dass es durchaus vorkommen könnte, dass das Projekt durchaus länger gehen könnte, als der Zeitpunkt der Abgabe des Projektantrages. Ich habe dann nicht weiter nachgehakt, finde aber diese Ausage widerspricht der Vorgabe, das Projekt habe definitiv 70 Stunden zu dauern, den das wäre in den 4 1/2 Tagen eigentlcih nicht zu schaffen.

  8. Stefan Macke sagt:

    Ich hoffe, du meinst „Projektdokumentation“ und nicht „Projektantrag“. Das Projekt darf nämlich erst nach Annahme des Antrags begonnen werden. Ich habe dich im ersten Post so verstanden, dass du die Dokumentation (!) abgeben musst, bevor du das Projekt durchführen kannst und nicht den Antrag (der natürlich immer vorher abgegeben werden muss).

    Die Fristen für die Abgabe der Projektarbeit sind weit im Voraus bei der IHK bekannt und der Praktikumsbetrieb muss sich danach richten. Die IHK gibt nunmal die Spielregeln für die Abschlussprüfung vor. Du kannst ja auch nicht einfach deine schriftliche Prüfung verschieben, weil es dir nicht passt! 🙂

  9. Klaus sagt:

    Ja, ich meinte die Projektdokumentation, Entschuldigung. Das Problem bei einer Umschulung ist, dass diese zwei Jahre dauert im voraus geplant wird und dort die Termine für den theoretischen Teil und den praktischen Teil vom Bildungsträger vorgegeben sind. Ich habe heute mit dem Standortleiter des Bildungsträger gesprochen und der meinte, er könnte auch nichts tun und ich sollte mich an die IHK wenden. Momentan habe ich eher das Gefühl, dass jeder den schwarzen Peter jemand anderem zuschiebt. Naja, morgen telefonier ich mit der IHK. Mir würde ja schon reichen, wenn die mir in etwa sagen könnten, wann die Projektgenehmigung durch ist, damit ich planen kann.

  10. R.A. sagt:

    Hallo Stefan, darf der Berabeitungszeitraum der Projektdokumentation von der im Projektantrag angegeben Bearbeitungszeit abweichen? Angenommen im Projektantrag waren 2 Wochen geplant, nun werden jedoch aufgrund anderer Tätigkeiten 3 Wochen benötigt. Würde es diesbezüglich Rückfragen oder Probleme geben?

  11. Stefan Macke sagt:

    Ja, das ist kein Problem. Solange du die vorgegebene Gesamtzeit von 70h einhältst, ist ganz egal, wann du diese Stunden abarbeitest.

  12. Uelkcan sagt:

    Bei uns ist es auch ganz seltsam. Wir sollen unbedingt ein Projekt machen, was wir im Praktikum durchgeführt haben. Das Praktikum wird aber längst vorbei sein, wenn mit dem Projekt begonnen werden darf. Wir machen eine Umschulung und laut deren Plan ist bis zum Prüfungstermin Unterricht und gar keine Zeit mehr die Aufgabe an 70 Stunden durchzuführen. Die sagen das sei bei Umschulungen normal. Kennt sich jemand damit aus?
    Bei uns würde eine App programmiert, die auch schon veröffentlicht ist.

  13. Stefan Macke sagt:

    Hallo Uelkcan, individuelle Absprachen zwischen (großen) Unternehmen und IHKen sind durchaus möglich. Wenn du das so gesagt bekommst, dann halte dich daran!

  14. Jens sagt:

    Hi Stefan,
    die IHK hatte in der Handreichung den Projektzeitraum 15.10-15.11 für FISI vorgegeben.
    Ich habe das Projekt allerdings vom 9.10-19.10 durchgeführt da es sonst nicht umsetzbar gewesen wäre, habe das Zeitkontingent von 40 Stunden allerdings eingehalten.
    Die Daten sind in der Dokumentation auch so geschrieben. Ist das jetzt ein Grund für das nicht bestehen?

  15. Stefan Macke sagt:

    Hallo Jens, solange du nicht vor der Genehmigung des Projektantragt mit der Umsetzung begonnen hast, sollte das kein Problem sein.

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