Ist die Projektdokumentation Teil der Bearbeitungszeit des IHK-Abschlussprojekts?

Da die Frage häufig gestellt wird und auch vor Kurzem wieder hier im Blog Thema war, setze ich mich heute einmal näher mit ihr auseinander:

Ist das Erstellen der Projektdokumentation Teil der Bearbeitungszeit (also der 35 bzw. 70 Stunden) des IHK-Abschlussprojekts?

Vorab die kurze Antwort (TL;DR): Es kommt auf eure IHK an. Im Zweifel sollte die Projektdokumentation in die Bearbeitungszeit eingeplant werden.

Verordnung

Die Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik schreibt zum Abschlussprojekt in §15 Abs. 2 Folgendes vor:

Der Prüfling soll in Teil A der Prüfung eine betriebliche Projektarbeit durchführen und dokumentieren […]. Hierfür kommt insbesondere eine der nachfolgenden Aufgaben in Betracht: 1. in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung in insgesamt höchstens 70 Stunden für die Projektarbeit einschließlich Dokumentation [Herv. d. Verf.]: a) Erstellen oder Anpassen eines Softwareproduktes[…]

Daher könnte man annehmen, dass die Projektdokumentation Teil der Bearbeitungszeit sein muss. Einige Sätze später steht jedoch:

Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, daß er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen [Herv. d. Verf.], zusammenstellen und modifizieren kann.

Der Begriff Dokumentation könnte sich also durchaus auf die Kundendokumentation beziehen und nicht auf die Projektdokumentation. Und diese beiden Begriffe (bei Anwendungsentwicklern gibt es darüber hinaus meist sogar noch eine dritte, die Entwicklerdokumentation) muss man schon genauer abgrenzen. Denn die Kundendokumentation ist nur ein Teil der Projektdokumentation und wird dort auch als separater Punkt in der Bewertungsmatrix (siehe z.B. IHK Dortmund, Seite 10) aufgeführt.

So sieht das z.B. auch die IHK Saarland, die in ihrer Handreichung zur Abschlussprüfung in den IT-Berufen auf Seite 10 schreibt:

Das Projekt ist in dem von der Verordnung über die Berufsausbildung im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik geregelten Zeitrahmen durchzuführen. Die Bearbeitungszeit beträgt höchstens 35 Zeitstunden einschließlich Dokumentation für den Kunden (Kundendokumentation) bzw. im Ausbildungsberuf Fachinformatiker/in Anwendungsentwicklung höchstens 70 Zeitstunden einschließlich Dokumentation für den Kunden (Kundendokumentation) [Herv. d. Verf.].

Meiner Meinung nach ist also nicht eindeutig ablesbar, ob die Projektdokumentation innerhalb der Bearbeitungszeit des Projekts erstellt werden muss.

Handreichungen der IHKen

Das sehen die einzelnen IHKen wohl ählich. Jedenfalls habe ich Beispiele gefunden, die genau gegensätzliche Aussagen treffen:

Die Erstellung der Projektdokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für das betriebliche Projekt. (IHK Düsseldorf, Seite 2)

Die Erstellung der Projektdokumentation liegt außerhalb der Projektbearbeitungszeit. (IHK Saarland, Seite 17)

Fairerweise muss ich sagen, dass ich mehr Beispiele für die erste Meinung gefunden habe (siehe u.a. IHK Hagen, Seite 8 und IHK Nord Westfalen, Seite 3).

Viele Handreichungen treffen aber auch einfach gar keine explizite Aussage zur Bearbeitungszeit und übernehmen die folgende allgemeine Formulierung. Dazu zählt auch meine eigene IHK (IHK Oldenburg, Seite 2):

Die Ausführung der Projektarbeit wird mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentiert. Der Prüfungsausschuss bewertet die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei wird nicht das Ergebnis, z. B. ein lauffähiges Programm, herangezogen, sondern eine handlungsorientierte Darstellung des Projektablaufs. Der laut Ausbildungsordnung vorgegebene zeitliche Rahmen (Fachinformatiker FR Anwendungsentwicklung: 70 Stunden, übrige IT-Berufe: 35 Stunden) muss unbedingt eingehalten werden. Eine Zeitüberschreitung wird in der Bewertung berücksichtigt und kann zum Nichtbestehen im Prüfungsteil A führen.

Empfehlung

Eine allgemeine Empfehlung ist zur Frage der Projektdokumentation in der Bearbeitungszeit des Abschlussprojekts nicht möglich. Wie so oft kommt es auf die konkrete IHK an.

Mein Rat an alle Prüflinge kann also nur sein: Erkundigt euch vor Ort bei eurer IHK. Nur dann wisst ihr sicher, wie ihr euch verhalten müsst.

Wenn ihr keine konkrete Aussage bekommt, plant die Projektdokumentation sicherheitshalber in eure Projektzeit mit ein, da (meiner Recherche nach) mehr IHKen dies fordern als nicht.

Eine sinnvolle Richtlinie für die Zeitplanung sind 10% der Projektzeit – also 7 Stunden – für die Projektdokumentation. Zusätzlich kommen noch Kunden- und Entwicklerdokumentation hinzu.

Weitere Infos zur Projektdokumentation

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Ausbildungsleiter für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und Systemintegration, IHK-Prüfer und Hochschuldozent für Programmierung und Software-Engineering.

7 comments on “Ist die Projektdokumentation Teil der Bearbeitungszeit des IHK-Abschlussprojekts?

  1. Swen sagt:

    Hallo Stefan,
    ich habe im letzten Winter erfolgreich meine Prüfung zum Anwendungsentwickler bei der IHK Halle/Dessau abgelegt. Obige Frage habe ich mir auch gestellt und quasi im Zweifel, aufgrund nicht klarer Vorgaben, die Bearbeitungszeit für die Projektdokumentation mit in meine Zeitkalkulation eingeplant. In der mündlichen Prüfung wurde ich gefragt, ob ich bei meiner Kostenkalkulation diese Zeit meinem Kunden tatsächlich in Rechung stellen würde? Ich habe dem Prüfer recht gegeben, dass das ich das wohl nicht bedacht habe. Vielleicht ist es daher eine Überlegung wert, die Bearbeitungszeit im Zweifel in die Gesamtzeit einzuplanen, aber aus der Kostenkalkulation raus lassen? Was denken Sie? By the way, vielen Dank für Ihre vielen hilfreichen Tipps, die haben mich stets während meiner Ausbildung begleitet.

    Beste Grüße
    Swen

  2. Stefan Macke sagt:

    Hallo Swen,

    das ist ein schwieriges Thema, zu dem ich eigentlich nur sagen kann, dass man sich nach den Vorgaben der jeweiligen IHK richten muss. Die kochen alle ihr eigenes Süppchen. Und wie man sieht interpretiert jeder Ausschuss das vielleicht nochmal individuell.

    Die Frage nach der Kostenkalkulation ist meiner Meinung nach recht seltsam. Es handelt sich ja um eine Aufgabe, die man für ein „echtes“ Projekt gar nicht umsetzen würde. Die Projektdokumentation ist nunmal eine Prüfungsleistung und kein übliches Artefakt im Rahmen eines Kundenauftrags. Daher unterstütze ich die Idee, sie überhaupt nicht in die Zeitplanung mit aufzunehmen. Kunden- und Entwicklerdokumentation sollten aber natürlich eingeplant und auch dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

    Viele Grüße!
    Stefan

  3. Theo sagt:

    Hallo,

    falls die Projektdoku mit in die Projektzeit fällt, wie viel Zeit sollte ich einplanen?

  4. Stefan Macke sagt:

    Eine gute Hausnummer sind 5-10 Stunden.

  5. Jonas sagt:

    Hallo Stefan (ich bin mal so frei),

    aus der Rückmeldung meiner IHK-Oldenburg zu dem Projektantrag für den FISI Beruf wurde deutlich das die Eingeplante Dokumentationszeit explizit für die Betriebliche Dokumentation vorgesehen sein soll. Daraus schließe ich erstmal das es einer der Bewertungskriterien sein wird und diese besagte Betriebs Dokumentation im Anhang gehört. Lieg ich mit dieser Annahme aus deiner Erfahrung erstmal richtig?

    Mein Anhang platzt aus allen nähten, die Vorgaben zur Formatierung lassen mir dort kaum noch Spielraum. Inwiefern kann ein kleiner Textauszug diesbezüglich schon genügen?

    Viele Grüße

    Jonas

  6. Stefan Macke sagt:

    Hallo Jonas, die Dokumentation ist eines (!) deiner Artefakte für die Projektdokumentation. Wenn der Platz nicht reicht, kannst du auch nur Auszüge anhängen. Es geht um den Nachweis, dass du das Artefakt (korrekt) erstellt hast und dafür reicht ggfs. auch ein Auszug.

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